Welche besonderen Merkmale hat ein Kredit für Selbständige und Freiberufler?

Eine Kreditvergabe an einen angestellten Arbeitnehmer basiert in der Regel auf einer Prüfung der Kreditfähigkeit, bzw. Bonität, die wiederum auf den Einkommensverhältnissen (und Vermögensverhältnissen) des Antragstellers beruhen. Hierzu sind zumeist Lohnabrechnung über definierte Zeiträume oder auch Steuerbescheide ausreichend, um zu einem positiven Vergabebescheid zu gelangen.

Eine Bonitätsprüfung für einen Selbständigen ist in dieser Form nicht machbar, da er über keine Lohnabrechnungen verfügt, bzw. sich in einem abhängigen Lohnverhältnis befindet. Von daher erfolgt die Bonitätsprüfung anhand anderer Unterlagen, die in der Lage sind, seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse zu definieren. Dies ist naturgemäß komplizierter und aufwendiger als die Bonitätsprüfung über Gehaltsnachweise.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Selbständigen und Angestellten ist, dass die Gehaltszahlungen eines Angestellten als zukünftige Sicherheit für die Kreditrückzahlung verwendet werden können. Diese Form der Sicherheit hingegen ist bei Selbständigen nicht gegeben.