Neue Regeln im Verbraucherkreditrecht bringen große Vorteile für Darlehensnehmer
Das Verbraucherkreditrecht hat ein paar neue Vorschriften bekommen, die besonders den Kreditnehmern deutliche Vorteile bringen. Sie sollen dafür sorgen, dass eine deutlich verbesserte Vergleichbarkeit entsteht. Die Banken sollen nun einheitliche, europaweit gültige Musterformulare benutzen. Auch eine Kündigung unbefristeter Verträge ist nun jederzeit möglich.
Banken sind ab sofort verpflichtet, ihren Kunden mehr Informationen zu Kreditangeboten zur Verfügung zu stellen. Die neuen Regeln im Verbraucherkreditrecht sollen verhindern, dass Banken mit sogenannten Lockvogelangeboten werben können. Bei solchen Angeboten wird ein Kredit ab einem extrem niedrigen Zinssatz beworben, den Kreditnehmer aber nur in absoluten Ausnahmefällen tatsächlich erhalten. Ab sofort muss mit Zinssätzen geworben werden, die mindestens für zwei Drittel aller Interessenten in Frage kommen. Inzwischen gibt es auch ein einheitliches Muster, das für Verbraucherdarlehen zwingend verwendet werden muss. Dabei handelt es sich um das Muster „Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite“.
Da es sich um ein europaweit gültiges Vertragsformular handelt, kann der Verbraucher nun besser vergleichen und gleichzeitig auch interessante Angebote aus dem europäischen Ausland nutzen. Verbraucher dürfen nun auch unbefristete Verträge jederzeit kündigen. Bei befristeten Verträgen erhalten sie nun die Möglichkeit, ihr Darlehen jederzeit ganz oder zum Teil zurück zu zahlen. Vor den Neuregelungen war dies erst nach neun Monaten möglich. Alle neuen Regeln im Verbraucherkreditrecht sind darauf ausgelegt, dem Darlehensnehmer noch mehr Transparenz und einige interessante Vorteile zu bringen.